Die Begriffe Exklusion, Segregation, Integration und
Inklusion beschreiben die konzeptionelle Entwicklung des Bildungssystems in
Deutschland. Diese ist allerdings nicht chronologisch zu sehen, da „ältere“
Formen, wie die der Exklusion, auch heute noch im Bildungssystem zu finden
sind.
Nachfolgend werden mögliche, idealtypische Definitionen der
Begrifflichkeiten skizziert und in der Abbildung veranschaulicht.
Exklusion (lateinisch „exclusio“ für ‚Ausschluss‘):
Schüler werden den Ansprüchen der Regelschulen nicht gerecht, ob aus sozialer
oder kognitiver Hinsicht, und verlassen deshalb die jeweilige Schule und das
System der Schule generell. In Brandenburg werden „schwierige“ Schüler in
Einzelfällen von Förderschulen in Heime überwiesen, die „Beschulung“ anbieten,
die aber rechtlich nicht relevant ist und nicht beurkundet wird. Bei einem
längeren Aufenthalt, oft bis zur Volljährigkeit, kehren die Kinder nicht in das
Regelschulsystem oder an ihre Förderschule zurück und erlangen keinen
Abschluss. In der Konsequenz wird diesen Schülern die Möglichkeit, wie auch das
Recht, an Bildung teilzunehmen verwehrt (Sander 2004).
Segregation (lateinisch „segregatio" für
‚Absonderung‘, ‚Trennung‘): Schüler mit Sonderpädagogischem Förderbedarf werden
mit Hilfe bestimmter Feststellungsverfahren an Förderschulen überwiesen. Diese
Förderschulen stellen ein eigenes System dar und grenzen sich dadurch deutlich
von der Regelschule ab. An welche Förderschule die Kinder überwiesen werden,
hängt davon ab, nach welchen Kriterien ein Förderbedarf diagnostiziert wird.
Grund dafür ist die Vermutung, dass Kinder in harmonischen und homogenen
Gruppen besser lernen können. Für jede „Eigenart“ und Kompetenzstufe gibt es
eine eigene Institution an die überwiesen werden kann. D.h. Schüler die
curriculare Vorlagen erfüllen nehmen an der Regelschule teil, Schüler die der
Regelschule nicht gerecht werden, werden in Förderschwerpunkten separiert (Hinz
2004: 48).
Integration (lateinisch „integratio“ für
‚Wiederherstellung eines Ganzen‘): Diese Art von Beschulung setzt eine
vorherige Segregation voraus. Sie lässt Schüler, die diagnostiziert „anders“
sind, zum gemeinsamen Unterricht mit „normalen“ Schülern zu und unterstützt
diese speziell mit den für sie zur Verfügung gestellten Ressourcen (z.B.
Personal, Finanzen). In diesem Zusammenhang wird der Förderbedarf des Schülers
dokumentiert und auf dem Zeugnis protokolliert, um Unterschiede in der Benotung
zu rechtfertigen. Kategorisierung
besteht in dieser Art der Beschulung weiterhin, um dem Einzelnen seine
zugewiesene Förderung zukommen lassen zu können. Demnach muss es auch solche
geben, die entsprechend ihrer Voraussetzungen nicht integriert werden können
(Seitz 2003).
Inklusion (lateinisch „inclusio“ für
‚Einschließung‘): Bei inklusivem Unterricht wird Heterogenität vorausgesetzt
und davon ausgegangen, dass jeder Schüler individuelle Stärken und Schwächen
hat, weshalb für jeden Einzelnen dieselben Fördermöglichkeiten zur Verfügung
stehen sollten. Heterogenität als Normalität zu akzeptieren und wertzuschätzen
ist die Leitidee der inklusiven Schule. Eine Aussonderung oder Kategorisierung,
egal zu welchem Zeitpunkt, findet nicht statt.
Im Gegenteil soll die Heterogenität der Schüler als Basis für den
Unterricht genutzt werden. Eine Rücküberweisung in Richtung Förderschule ist
nicht möglich und eine beurkundete Dokumentation des Förderbedarfs findet nicht
statt. So kann sich das Phänomen der Etikettierung nicht einschleichen.
Optimistische Vorstellungen von Inklusion streben Vielfalt als Normalfall an,
wobei Inklusion keiner Benennung bedarf, sondern selbstverständlich geworden
ist (Preuss-Lausitz 2011).
Abbildung Begriffsdarstellung:
Exklusion, Segregation, Integration, Inklusion
Guten Abend, wie ich finde ein guter Ansatz - könnte ich die Literaturangaben haben?
AntwortenLöschen